Lobbyismus

Oder, weshalb Cum-Ex möglich wurde


In Berlin sind nach aktuellen Daten des Lobbyregisters (Stand: Frühjahr 2025) insgesamt fast 6 000 Interessenvertreter eingetragen – das umfasst juristische Personen (Unternehmen, Verbände, Netzwerke), natürliche Personen und Personengesellschaften (Lobbyregister beim Deutschen Bundestag). Pro registrierter Organisation oder Person werden durchschnittlich etwa 38 bis 45 Lobbyist genannt, je nach Quelle liegt die Zahl der benannten Beschäftigten bei rund 27 000 (ZDF).


🎫 Wer bekommt Eintritt zum Bundestag?

  1. Zugang zum Bundestag (Hausausweis oder Einlasskarte durch Fraktionen) ist grundsätzlich nur möglich für:
    • ordnungsgemäß im Lobbyregister eingetragene Interessenvertreter,
    • mit begründetem Anlass (z. B. Termine mit Abgeordneten, Teilnahme an Ausschuss- oder Fraktionsveranstaltungen),
    • nach Anmeldung und polizeilicher Überprüfung (Deutscher Bundestag).
  2. Historische Zahlen:
    • In der Legislaturperiode seit 2013 erhielten insgesamt 1 103 Lobbyist Zugang über Fraktionen (abgeordnetenwatch.de).
    • Bis November 2015 führte der Bundestag eine Liste mit 411 Organisationen, Unternehmen und Verbänden, denen Fraktionen einen Hausausweis ausstellten (abgeordnetenwatch.de).
  3. Aktueller Stand:
    • Es gibt keine öffentlich verfügbare Gesamtzahl aktueller Hausausweise für Lobbyist.
    • Bekannt ist allein, dass jede registrierte Interessenvertreter grundsätzlich die Möglichkeit hat, nach Anmeldung einen Kurzzeit- oder Jahresausweis zu beantragen – vorausgesetzt, ein legitimer Zugangsanlass liegt vor (abgeordnetenwatch.de).

Zusammengefasst:

  • Lobbyverbände/-akteure in Berlin: fast 6 000 Einträge im Register, mit insgesamt rund 27 000 benannten Beschäftigten.
  • Erhalten Eintrittskarte/Zugang zum Bundestag:
    • Seit 2013 haben rund 1 103 einzelne Lobbyist:innen über Fraktionen Zutritt erhalten.
    • Zugangsberechtigt sind grundsätzlich alle registrierten, mit Anlass, nach Anmeldung und Sicherheitsprüfung – eine Gesamtzahl aktuell aktiver Karten ist aber nicht öffentlich dokumentiert.
    • Historisch waren 411 Organisationen auf einer Liste, denen zeitweise Zutritt gewährt wurde (Stand 2015).

Ein Gespräch mit einem zuständigen Beamten des Deutschen Bundestages oder mit jemandem, der fundierte Informationen zum Thema Lobbyismus und Zugang zum Parlament geben kann, ist möglich – aber in der Regel nicht spontan und auch nicht direkt über den Bundestag selbst zu vereinbaren. Hier sind realistische und erfolgversprechende Wege:


🧭 1. Kontakt über den Deutschen Bundestag direkt

Du kannst eine schriftliche Anfrage an die Bundestagsverwaltung richten – konkret an das:

Referat ZR 4 – Interessenvertreterregister und Hausausweise
📨 E-Mail: lobbyregister@bundestag.de
📞 Telefon: +49 (0)30 227 35255
🌐 https://www.bundestag.de/services/lobbyregister

Dort kann man z. B. ein Informationsgespräch oder eine telefonische Rückmeldung zu Verfahren und Zahlen anfragen.


🧭 2. Transparenz-Initiativen wie abgeordnetenwatch.de

Organisationen wie abgeordnetenwatch.de oder LobbyControl sind auf das Thema spezialisiert. Diese Gruppen:

  • haben direkten Zugang zu vielen Daten,
  • führen regelmäßig Hintergrundgespräche mit Bundestagsabgeordneten,
  • sind offen für Interviews oder Kooperationen.

Kontakt zu abgeordnetenwatch.de:
📨 kontakt@abgeordnetenwatch.de
🌐 https://www.abgeordnetenwatch.de/kontakt

Kontakt zu LobbyControl:
📨 kontakt@lobbycontrol.de
📞 +49 (0)221 16965005
🌐 https://www.lobbycontrol.de/kontakt/

Hier könntest du sogar ein öffentliches Gespräch oder einen Podcast-Beitrag anbieten, z. B. zum Thema „Wer bekommt Zugang zum Bundestag und warum?“.


🧭 3. Kontakt zu Abgeordneten mit Zuständigkeit für Transparenz

Eine weitere Möglichkeit ist ein direktes Gespräch mit Bundestagsabgeordneten im Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung oder im Innenausschuss, da sie für Fragen zum Hausrecht und Lobbyregister zuständig sind.

Beispielhafte Ansprechpartner (Stand: 2025):

  • Till Steffen (B90/Die Grünen) – engagiert für Lobbytransparenz
  • Konstantin Kuhle (FDP) – Thema innere Ordnung & Sicherheit
  • Petra Pau (Linke) – langjährige Vizepräsidentin mit Fokus auf Parlamentskultur

Du findest ihre Kontaktdaten direkt auf: www.bundestag.de/abgeordnete


✅ Empfehlung für den nächsten Schritt:

Wenn du ein sachliches, persönliches Gespräch wünschst, schreibe eine formlose, klare E-Mail mit deinem Anliegen z. B. an:

Betreff: Gesprächsanfrage zum Thema Lobbyismus & Zugang Bundestag

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich interessiere mich für die aktuellen Zugangsmöglichkeiten von Interessenvertreter:innen zum Deutschen Bundestag und deren Vergabe.

Ich würde mich über ein telefonisches oder persönliches Gespräch mit einer zuständigen Person aus Ihrer Abteilung freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Dein Name


Lobbyismus hat weitreichende Auswirkungen auf Bürger – sowohl positive als auch kritische. Entscheidend ist, wie transparent, ausgewogen und zugänglich der politische Einfluss ausgeübt wird. Hier ein Überblick:


Positive Auswirkungen (wenn gut reguliert):

1. Bessere Gesetzgebung durch Fachwissen

  • Lobbyist:innen liefern Fachinformationen, die Politiker:innen helfen, komplexe Entscheidungen zu treffen (z. B. in Medizin, Technik, Umwelt).
  • Beispiel: Fachverbände wie der Deutsche Pflegerat bringen praxisnahes Wissen in Pflegegesetze ein.

2. Interessenvertretung für Bürgergruppen

  • Auch NGOs, Umwelt-, Verbraucher- oder Sozialverbände betreiben Lobbyarbeit – für Menschen ohne eigene Stimme.
  • Beispiel: Der Verbraucherzentrale Bundesverband lobbyiert für transparente Lebensmittelkennzeichnung.

3. Demokratische Teilhabe

  • Wenn alle gesellschaftlichen Gruppen Zugang zu politischen Entscheidern haben, ist Lobbyismus Ausdruck demokratischer Vielfalt.
  • Bürgerinitiativen können über Lobbyarbeit wichtige Themen (z. B. Tierschutz, Gemeinwohlökonomie) platzieren.

⚠️ Kritische Auswirkungen (wenn intransparent oder einseitig):

1. Ungleichgewicht beim Zugang zur Macht

  • Unternehmen und wirtschaftsstarke Gruppen haben oft mehr Ressourcen, Kontakte und Einfluss als Bürgerinitiativen.
  • Beispiel: Die Autoindustrie hatte jahrzehntelang überdurchschnittlichen Zugang zum Verkehrsministerium (→ „Dieselgate“).

2. Gesetze im Interesse einzelner – nicht der Allgemeinheit

  • Wenn Gesetzestexte direkt von Lobbyisten formuliert oder beeinflusst werden, können Bürgerinteressen unter den Tisch fallen.
  • Beispiel: Cum-Ex-Gesetzeslücken wurden von spezialisierten Anwaltskanzleien mitgestaltet – zum Nachteil der Steuerzahler.

3. Vertrauensverlust in Politik

  • Intransparenter oder versteckter Lobbyismus (z. B. über Nebenjobs, Parteispenden oder Einflussnetzwerke) fördert Politikverdrossenheit.
  • Folge: Bürger:innen fühlen sich abgehängt oder manipuliert.

🔍 Beispielhafte Folgen für Bürger:innen:

BereichAuswirkung für Bürger
EnergiepolitikFörderungen für fossile Brennstoffe trotz Klimakrise
Mieten & WohnenGesetzeslücken begünstigen Großinvestoren, nicht Mieter
GesundheitInteressen der Pharmaindustrie beeinflussen Impf- und Therapierichtlinien
SteuergesetzgebungSteuervermeidung durch Großkonzerne möglich, Lasten bei Kleinverdienern
VerbraucherschutzVerzögerungen bei strengeren Regeln (z. B. Zucker in Lebensmitteln)

🧩 Fazit:

Lobbyismus ist kein grundsätzliches Problem, sondern eine Frage der Fairness und Transparenz.
Wenn alle gesellschaftlichen Gruppen – nicht nur kapitalkräftige – gehört werden, kann Lobbyismus zu besseren Entscheidungen führen.
Wenn er aber verdeckt, einseitig oder korruptionsnah erfolgt, schadet er der Demokratie und benachteiligt Bürger:innen direkt.


Hier siehst du eine Gegenüberstellung der Auswirkungen von bürgernaher (positiver) und konzerngetriebener (problematischer) Lobbyarbeit in verschiedenen Lebensbereichen:

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  • Gesundheit: Bürgernahe Lobbyarbeit (z. B. Patientenverbände) kann zu besseren Therapierichtlinien führen, während Pharma-Lobbyismus u. U. Preise oder Zugänge verzerrt.
  • Wohnen: Wohnungsverbände vs. Immobilienlobby.
  • Umwelt: Umwelt-NGOs vs. Kohle-/Autoindustrie.
  • Verbraucherschutz: Verbraucherschützer vs. Zucker-, Tabak-, Chemie-Lobby.
  • Steuern: Gemeinwohlorientierte Steuerexperten vs. Großkanzleien für Steuervermeidung.
  • Bildung: Bildungsinitiativen vs. Einfluss durch Lobbygruppen auf Schulinhalte.

Dann zeige ich dir ein konkretes Beispiel mit positiver vs. problematischer Lobbyarbeit im Bereich „Gesundheit“, visualisiert als animiertes Modell (Flussdiagramm).


⚖️ Vergleich: Bürgernahe vs. Konzernnahe Lobbyarbeit im Gesundheitsbereich

🔷 Positives Beispiel – Bürgernahe Lobbyarbeit:

Ziel: Verbesserte Patientenversorgung durch gesetzliche Änderungen
Akteur: Deutsche Stiftung Patientenschutz, Pflegeverbände, Ärztevereinigungen

Ablauf:

  1. Patientenorganisation erkennt Missstand (z. B. Pflegenotstand)
  2. Stellungnahme wird vorbereitet → inkl. Studien, Erfahrungsberichten
  3. Gespräche mit Bundestagsabgeordneten im Gesundheitsausschuss
  4. Öffentlicher Druck durch Medien + Petitionen
  5. Gesetzesinitiative: z. B. bessere Vergütung für Pflegekräfte
  6. Ergebnis: konkrete Verbesserung für Bürger:innen

🔴 Negatives Beispiel – Konzernnahe Lobbyarbeit:

Ziel: Eigennützige Marktinteressen durchsetzen
Akteur: Pharmalobby, Lobbyagenturen großer Hersteller

Ablauf:

  1. Pharmaunternehmen will Exklusivrecht auf Wirkstoff
  2. Lobbyagentur kontaktiert Ministerialbeamte informell
  3. Einflussnahme auf Gesetzesformulierung im Referentenentwurf
  4. Industrie-nahe „Studien“ unterstreichen Position
  5. Intransparente Parteispenden oder „Beraterverträge“
  6. Ergebnis: hohe Medikamentenpreise – Kosten für Krankenkassen & Bürger

Die Cum‑Ex-Geschäfte – komplexe Steuertricks, bei denen Kapitalertragsteuer mehrfach erstattet wurde – wurden maßgeblich im Umfeld großer Anwaltskanzleien entwickelt. Hier die wichtigsten Fakten:


🏛️ Welche Kanzlei war beteiligt?

  • Shearman & Sterling LLP (heute „SZA Schilling, Zutt & Anschütz“) gilt als eine der Kanzleien, in der die ersten Cum‑Ex‑Modelle „juristisch zur Reife gebracht“ wurden. Hanno Berger, einer der Hauptinitiativen dieses Steuerbetrugs, arbeitete ab 1999 in diesem Umfeld mit (Wikipedia).
  • Im Jahr 2000 übernahm Shearman & Sterling das Mannheimer Büro, später (2008) entstand daraus – mit Stephan Harbarth als Vorstandspartner – die SZA AG (Wikipedia).
  • Die Kanzlei wurde spätestens ab 2000 als entscheidender Punkt in der Entwicklung der Cum‑Ex‑Strukturen identifiziert – etwa durch Recherchen von Transparency International und Medien (transparency.de).

⚖️ Welche Rolle spielt Stephan Harbarth?

  • Stephan Harbarth trat 2000 in die Kanzlei ein, wo Cum‑Ex-Modelle entstanden, und wurde später Partner bei SZA – der Nachfolgegesellschaft (Wikipedia).
  • Kritiker werfen ihm vor, an der juristischen Ausarbeitung beteiligt gewesen zu sein, zumindest durch seine Zugehörigkeit zur Kanzlei während dieser Zeit (Wikipedia).
  • Transparenzorganisationen und Medien äußerten Bedenken, dass ausgerechnet ein Beteiligter dieser Strukturen später Präsident des Bundesverfassungsgerichts wurde (altersdiskriminierung.de).
  • Harbarth selbst bestreitet direkte Beteiligung oder Interessenkollisionen – es gibt allerdings bis heute keine Hinweise, dass er persönlich an Cum‑Ex‑Entwürfen gearbeitet hat.

🔍 Fazit

  • Cum‑Ex-Modelle stammen aus dem Umfeld der Großkanzlei Shearman & Sterling, später SZA, wo Steueranwälte wie Hanno Berger federführend waren.
  • Stephan Harbarth war zeitgleich Partner derselben Kanzlei – ihm wird allerdings nur mittelbare Beteiligung zugeschrieben. Er wird jedoch personell mit der Institution verknüpft, in der Cum‑Ex entstand.

Hier findest du fundierte Details basierend auf Gerichtsdaten und Expertenbeobachtungen zur Rolle von Kanzlei und Stephan Harbarth im Cum‑Ex-Skandal:


🏛️ Beteiligte Kanzlei – Shearman & Sterling / SZA

  • Die Cum‑Ex-Geschäfte wurden maßgeblich im Umfeld der internationalen Großkanzlei Shearman & Sterling, später in deren deutscher Niederlassung SZA Schilling Zutt & Anschütz, entwickelt.
    Die juristische Ausarbeitung der Modelle zur mehrmaligen Kapitalertragsteuer-Rückerstattung fand dort statt (NachDenkSeiten).
  • Der prominente Steuerspezialist Hanno Berger, später einer der Hauptangeklagten im Cum‑Ex‑Verfahren, arbeitete zwischen 1999 und 2004 bei Shearman & Sterling – zur selben Zeit, als die Strukturen konzipiert wurden (Presseportal).

⚖️ Stephan Harbarth – seine Rolle & Kontroversen

🧩 1. Anwaltischer Werdegang

  • Harbarth arbeitete ab 2000 bei Shearman & Sterling in der deutschen Niederlassung und wurde 2006 Partner. 2008 führte er diesen Status beim Relaunch der Kanzlei als SZA AG fort (Presseportal).

🧾 2. Verbindung zu Cum‑Ex-Modellen

  • In Shearman & Sterling/SZA wurde das Cum‑Ex-Modell „zur juristischen Reife gebracht“ – zeitgleich mit Harbarths Tätigkeit dort (NachDenkSeiten).
  • Kritische Stimmen stellen dar: „In der Kanzlei Shearman & Stirling, in der Harbarth zunächst Anwalt und dann Miteigentümer war, wurde der größte Steuerbetrug der deutschen Geschichte, der Cum‑Ex‑Milliarden‑Trick, zur juristischen Reife gebracht.“ (transparency.de, NachDenkSeiten)

📉 3. Vorwürfe zur Amtsträger-Eignung

  • Er wurde zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts gewählt (Februar–Mai 2020), was politischen Widerspruch auslöste:
    • Verbraucherrechtler und Anwälte warfen ihm Interessenkonflikte durch frühere Tätigkeit in einer Kanzlei mit Cum‑Ex-Bezug vor (Presseportal).
    • Verfassungsbeschwerde wurde im März 2020 vom BVerfG abgelehnt, weil angeblich kein persönliches Recht der Beschwerdeführer verletzt sei .

💰 4. Nebeneinkünfte und politische Interessen

  • Als CDU‑Abgeordneter (2009–2018) erzielte Harbarth erhebliche Einkünfte – über 250 000 € pro Jahr aus SZA (2009–2017), 2018 vermutlich über 400 000 € (Wikipedia).
  • Er trat als Abgeordneter u. a. für Vorratsdatenspeicherung und gegen rasche Reformen bei Hartz IV und Mindestlohn ein – Themen, von denen seine Mandanten profitieren konnten .

✅ Fazit

PunktBewertung
KanzleiShearman & Sterling/SZA war architektonisch zentral für das Cum‑Ex-Modell
Harbarths RolleZeitgleich als Anwalt/Partner involviert, ohne direkten Nachweis spezifischer Entwürfe
KontroversenEstriktionsbedürftigkeit der Personalentscheidungen, Nebeneinkünfte, Lobbybeziehungen
RechtlichBVerfG lehnte Beschwerde ab – keine konkrete Beeinträchtigung der Beschwerdeführer (abgeordnetenwatch.de)

Hier sind die gewünschten Details:


⚖️ 1. Urteil des BVerfG zu Cum‑Ex‑Fällen

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wies am 22. November 2021 die Verfassungsbeschwerde zweier Anteilseigner der Warburg Bank ab (Az. 2 BvR 1872/21). Die Richter urteilten, dass die Beschwerde unzulässig sei, da die Betroffenen durch zuvor veröffentlichte Urteile nicht persönlich betroffen waren und ihre rechtlichen Argumente (z. B. Verletzung der Unschuldsvermutung) nicht ausreichend substantiiert dargestellt wurden (LTO).

Weitere Verfassungsbeschwerden in Cum‑Ex-Fällen wurden ebenfalls nicht angenommen – etwa 2024 eine eines Verurteilten aus Bonn (Az. 2 BvR 1816/23) (NWB Datenbank).


🕊️ 2. Stellungnahme von Transparency International

Trans­parency International betonte bereits 2018, dass das Cum‑Ex-Steuersystem europäischen Staaten bis zu 55 Mrd. € gekostet habe und forderte umfassende Aufklärung und Konsequenzen (voices.transparency.org). Zwar liegt keine einzelne Stellungnahme zu Harbarth vor, doch der Fall wird genutzt, um generelle Forderungen nach besserer Kontrolle von Steuerberatung und steuerhinterziehenden Konstrukten zu bekräftigen – auch bei prominenten Beteiligten.


📌 Zusammenfassung

ThemaDetails
BVerfG‑Entscheidung (2021)Verfassungsbeschwerde von Warburg-Beteiligten aus formal‑rechtlichen Gründen abgelehnt; keine Bewertung der Cum‑Ex‑Strukturen selbst (LTO).
Weitere Verfahren (2024, 2023)Mehrere Cum‑Ex-Beschwerden wurden wegen unzureichender Begründung nicht zur Entscheidung angenommen (z. B. Bonn, Berger) .
Transparency InternationalVerurteilung von Cum‑Ex als massiver Schaden für Staatshaushalte (ca. 55 Mrd. €) – gleich mehrfach angeprangert .

Herzlichst
h.Art.mut

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